Freiwillige Feuerwehr der StadtLohmar
Unsere Einheiten: Lohmar, Breidt, Birk, Scheiderhöhe, Wahlscheid
Warum wird heute noch die Feuerwehr durch Sirene alarmiert?
a) Sirenenalarm zur Bevölkerungswarnung:
Sirenen dienen in erster Linie der Warnung der Bevölkerung. Zwei Mal jährlich, meist an einem Samstag im April und Oktober, erfolgt durch den Rhein-Sieg-Kreis ein Probealarm.
Beim Sirenensignal „Warnung“ sind im Ernstfall folgende Maßnahmen vorzunehmen:
Geschlossene Räume aufsuchen,
Fenster und Türen schließen,
Radio einschalten und auf Durchsagen achten, z. B. von Radio Bonn/Rhein-Sieg und WDR2, auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten,
Notrufnummern 110 und 112 nur in Notfällen anrufen.
Entwarnung: Dauerton von einer Minute.
b) Sirenen zur Feuerwehralarmierung:
Bei kleineren Brandereignissen oder Zimmerbränden erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr ausschließlich über Funkmeldeempfänger.
Bei größeren Schadensereignissen, wie z. B. bei Bränden und Menschen in Notlagen, ist die ausschließliche Alarmierung über Funkmeldeempfänger unzureichend. Der Feueralarm muss zusätzlich über Sirenen mit einem anderen Heulton für Feuerwehrleute erfolgen. Ein entsprechender Probealarm findet an jedem dritten Samstag im Monat statt.
Gründe: Tagsüber stellen manche Arbeitgeber/-innen ihre Mitarbeiter/-innen nicht für einen Einsatz in der Feuerwehr frei, wenn ausschließlich über Melder alarmiert wird. Nachts kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Feuerwehrangehörigen die Funkmeldeempfänger immer hören, z. B. aufgrund der fehlenden Nähe oder des fehlenden Empfanges.
Da die Stadt Lohmar ausschließlich über eine Freiwillige Feuerwehr verfügt, die den Dienst an der Bevölkerung ehrenamtlich verrichtet, kann auch keine Verpflichtung ausgesprochen werden, dass jeder immer erreichbar sein muss.
Im Zeitraum vom 15. Dezember 2014 bis Ende Januar 2015 wurde die Feuerwehr Lohmar zu vielen Einsätzen gerufen, bei denen eine Sirenenalarmierung erforderlich war. Insbesondere das nördliche Stadtgebiet war davon betroffen. Eine Störung der Nachtruhe durch Sirenenalarm oder die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderrechte, wie der gleichzeitige Einsatz von Blaulicht und Martinshorn, lässt sich nicht vermeiden, um die Sicherheit gewährleisten zu können.
Grundsätzlich sind die Notrufnummern für Notfälle freizuhalten.