Freiwillige Feuerwehr der StadtLohmar
Unsere Einheiten: Lohmar, Breidt, Birk, Scheiderhöhe, Wahlscheid
Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes
19.06.2007
Waldbrand: Informationen für die Bevölkerung - Flyer des BBK mit DFV-Unterstützung
- bbk waldbrand vorsorge und selbsthilfe.pdfFlyer des BBK mit DFV-Unterstützung651 K
Die Waldbrandstufen
Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Gefährdungsstufe gelten automatisch auch für die höheren Stufen.
Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr
Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr
* Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
* Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
* Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
* Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
* Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
* Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.
Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr
* Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.
Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr
* Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.
* Öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
* Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.
Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr
* Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
* Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.
Quelle:Wikipedia
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