Freiwillige Feuerwehr der StadtLohmar

Unsere Einheiten: Lohmar, Breidt, Birk, Scheiderhöhe, Wahlscheid

Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes

Waldbrandkarte des DWD

19.06.2007

Waldbrand: Informationen für die Bevölkerung - Flyer des BBK mit DFV-Unterstützung

Die Waldbrandstufen

Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Gefährdungsstufe gelten automatisch auch für die höheren Stufen.

 

Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr

 

Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr

* Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.

* Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.

* Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.

* Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.

* Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.

* Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

 

 

Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr

* Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.

 

 

Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr

* Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.

* Öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.

* Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.

 

Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr

* Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.

* Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.

 

Quelle:Wikipedia

Wappen der Stadt Lohmar:

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Datum:

Montag, 18.03.2024

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